Dozent

Thomas Arndt, Dipl.-Finanzwirt, Steuerberater, Fachberater für IStR

Datum

24.02.2020 Sittensen (09:00 bis 16:30 Uhr)

25.02.2020 Hamburg (09:00 bis 16:30 Uhr)

26.01.2020 OL / Rastede II. (09:00 bis 16:30 Uhr)

Orte

24.02.2020 Sittensen (09:00 bis 16:30 Uhr)

25.02.2020 Hamburg (09:00 bis 16:30 Uhr)

26.01.2020 OL / Rastede II. (09:00 bis 16:30 Uhr)

Preis

190€ zzgl. USt.

Themenübersicht (Ausschnitt aus dem Seminarprogramm):

Im Zusammenhang mit einem neuen Formularaufbau (u.a. neue Anlagen Sonderausgaben, Außergewöhnliche Belastungen, Haushaltsnahe
Aufwendungen und Sonstiges) verzichtet die Finanzverwaltung erstmalig auf die Erklärung der von den mitteilungspflichtigen
Stellen übermittelten Daten (e-Daten) nach § 150 Abs. 7 S. 2 AO. Nach § 138d AO sind nun grenzüberschreitende Steuergestaltungen
mitteilungspflichtig (Zeile 11+12 der neuen Anlage Sonstiges). Für die Praxis relevant sind zudem zahlreiche BFH-Urteile zum
Reisekostenrecht, zur doppelten Haushaltsführung, zum häuslichen Arbeitszimmer und zu den Verlusten bei Kapitalerträgen. Für
2019 muss auch erstmalig die Vorabpauschale nach dem InvStG 2018 erklärt und ggf. für im Ausland verwahrte Fonds noch ermittelt
werden (auch in der Anlage KAP-INV gibt es für 2019 wieder umfangreiche Formularänderungen).
Die Sonderabschreibung beim Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG ist nun doch umgesetzt. Eine Eigenbedarfsklausel und die
Vermietungsabsicht waren ebenso, wie ein Mietvertrag zwischen Lebensgefährten über die hälftige Nutzung der gemeinsam bewohnten
Wohnung, Gegenstand von FG-Verfahren. Das Seminar wird die u.g. Themen und den Bereich der aktuellen Entscheidungen zu
den haushaltsnahen Dienstleistungen, Sonderausgaben und dem steuerlichen Ansatz der Pkw-Kosten mit vielen Schaubildern und
kleinen Aufgaben als Schwerpunkt bearbeiten. Aktuelle Rechtsprechung und Neues aus dem Jahressteuergesetz 2019 runden das
Seminar ab.

  • Bereich der Gewinneinkünfte
    • Nachhaltiger Internethandel gewerblich? (eBay)
    • Bessere Förderung von Elektroautos
    • Kritische Betrachtung elektronischer Fahrtenbücher
    • Unterscheidung von Überentnahmen und Entnahmenüberschüssen bzgl. § 4 Abs. 4a EStG
  • Arbeitnehmerbereich
    • Der BFH und die erste Tätigkeitsstätte – längerfristige Tätigkeit auf einer Baustelle
    • Mietkosten nach Beendigung der doppelten Haushaltsführung
    • Doppelte Haushaltsführung und der BFH: Kosten für Einrichtungsgegenstände, Vorfälligkeitsentschädigung
    • Häusliches Arbeitszimmer und Erforderlichkeit, Umbau des privat genutzten Badezimmers
    • Kein Verlustausgleich mit Kirchensteuer-Erstattungsüberhang
    • Fehlerhafte Riester-Förderung erkennen
  • Rund um die Kapitalanlage
    • Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der am 01.01.2018 geltenden Fassung (InvStG 2018); BMF-Schreiben vom
      21.05.2019
    • Vorabpauschale für 2018 in 2019 berechnen und berücksichtigen / Erleichterungen für im Ausland verwahrte Fonds
    • Welche Unterlagen sind anzufordern? Was bedeuten die „nachrichtlichen Hinweise“ in den Steuerbescheinigungen?
    • Nachträgliche Anschaffungskosten nach § 17 oder Verlust nach § 20 EStG? BMF-Schreiben vom 05.04.2019
    • Erstattungsüberhänge nicht veranlagter Kirchensteuer und Kapitalertragsteuer
  • Rund um die Immobilie
    • Vermietung des Homeoffice an den Arbeitgeber; BMF-Schreiben vom 18.04.2019
    • Eigenbedarfsklausel; Vermietungsabsicht und Kappungsgrenzen des § 7b EStG
    • Mietvertrag zwischen Lebensgefährten über die hälftige Nutzung der gemeinsam bewohnten Wohnung
    • Ermittlung des Bodenwertanteils beim Erwerb bereits bestehender Eigentumswohnungen
  • Sonstige Einkünfte
    • Sind Bitcoins als Wirtschaftsgut einzuordnen?
    • Private Veräußerungsgeschäfte bei Zwischenvermietung
    • Eigenes Kurzformular für Rentner
  • Ausblick und Aktuelles